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EU-Maschinen­verordnung 2027: Sind Ihre Maschinen bereit?

Bestehende Maschinen dürfen weiterlaufen. Wer ab dem Stichtag eine Maschine baut, importiert oder wesentlich umbaut, hat neue Pflichten. Der Maschinenverordnungs-Check zeigt in einem halben Tag vor Ort, wo Ihre Maschine steht. Ab 890 € netto je Maschine, vor Ort in Burgenland, Wien, Niederösterreich und ganz Österreich.

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+24 V 0 V L1 L2 L3 -S1 Not-Halt -S2 -K1 -K2 -A1 S12 S22 S34 A1 A2 14 24 Sicherheitsrelais -K1 -K2 -K1 -K2 M 3~ -M1 ● Betrieb ● Not-Halt betätigt · sicherer Zustand ● Bereit · quittieren

Wen die Verordnung betrifft

  • Hersteller

    Maschinen- und Vorrichtungsbauer, auch bei Einzelstücken und Kleinserien.

  • Betreiber mit Umbauten

    Wer eine Maschine wesentlich verändert, gilt für diese Maschine als Hersteller.

  • Importeure

    Wer Maschinen aus Drittländern in die EU bringt, muss sicherstellen, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat.

Was sich ändert

  1. Wesentliche Veränderung ist erstmals definiert

    Ein Umbau, den der Hersteller nicht vorgesehen hat, kann eine neue Gefährdung schaffen oder ein Risiko erhöhen. Wesentlich ist er erst, wenn deshalb neue Schutzeinrichtungen und eine geänderte Sicherheitssteuerung nötig sind. Dasselbe gilt für zusätzliche Maßnahmen für Stabilität oder Festigkeit.

    Wesentliche Veränderung erkennen

  2. Cybersecurity

    Steuerungen müssen vorhersehbaren böswilligen Zugriffen standhalten. Eingriffe in sicherheitsrelevante Software müssen nachweisbar sein.

  3. Lebenszyklus

    Nachträglich aufgespielte Versionen der Sicherheitssoftware werden protokolliert, bis zu fünf Jahre nach dem Hochladen. Auch lernende Steuerungen dürfen ihre Einstellungen nicht so ändern, dass Gefährdungen entstehen.

  4. Digitale Betriebsanleitung

    Die Betriebsanleitung darf digital geliefert werden. Verlangt der Kunde beim Kauf Papier, bekommt er es innerhalb eines Monats kostenlos.

  5. Neue Hochrisiko-Liste

    Anhang I ordnet die Kategorien neu. Für Teil A, etwa Sicherheitsbauteile mit selbstlernendem Verhalten, ist eine benannte Stelle Pflicht.

Der Maschinen­verordnungs-Check

Anlass
Ein Umbau ist geplant – oder eine Bestandsmaschine soll geprüft werden, etwa nach einem Befund des Arbeitsinspektorats.
Umfang
Schutzeinrichtungen, Sicherheitsfunktionen, Steuerung und Fernzugriff einer Maschine, dazu Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und bisherige Umbauten.
Dauer
15-Minuten-Gespräch vorab, dann ein halber Tag vor Ort.
Ergebnis
Bericht in 5 Werktagen: Ampel je Punkt, Maßnahmenliste nach Priorität und Einschätzung, ob Umbauten wesentliche Veränderungen sein können.
Preis
ab 890 € netto je Maschine zzgl. USt., Angebot für Unternehmen. Braucht Ihre Maschine mehr als einen halben Tag, sage ich Ihnen das, bevor Mehraufwand entsteht. Folgt ein Auftrag, rechne ich den Check an.
Versichert
Betriebshaftpflicht, die auch Planungsfehler abdeckt.

So sieht der Bericht aus

Fiktives Beispiel an einer Roboter-Palettierzelle: jeder Prüfpunkt mit Ampel und Prüfmethode, dazu ein Lageplan mit den Befunden. Die Maßnahmenliste nennt Frist und Zuständigkeit. So bekommen Sie den Bericht nach 5 Werktagen.

  • 5 grün
  • 5 gelb
  • 1 rot
  • 2 Hinweise
Beispielbericht als PDF (6 Seiten, 89 KB)

So läuft der Check ab

  1. 15-Minuten-Gespräch

    Sie beschreiben Maschine und Umbauten und schicken Fotos und das Typenschild. So bereite ich den Termin vor.

  2. Halber Tag vor Ort

    Ich prüfe Schutzeinrichtungen, Sicherheitsfunktionen und vorhandene Unterlagen.

  3. Bericht in 5 Werktagen

    Mit Ampel je Punkt und einer Maßnahmenliste nach Priorität.

Häufige Fragen

Gilt das auch für alte Maschinen?

Nicht rückwirkend. Maschinen, die vor dem 20. Jänner 2027 nach der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt und betrieben werden. Für den Betrieb gelten weiterhin das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO). Wird eine solche Maschine danach wesentlich verändert, gelten für sie die Herstellerpflichten der neuen Verordnung.

Wann wird ein Umbau zur wesentlichen Veränderung?

Entscheidend ist, ob der Umbau eine neue Gefährdung schafft oder ein Risiko erhöht. Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn dadurch neue Schutzeinrichtungen mit Anpassung der Sicherheitssteuerung nötig werden. Dasselbe gilt für zusätzliche Maßnahmen für Stabilität oder Festigkeit. Voraussetzung ist außerdem, dass der Hersteller die Änderung nicht vorgesehen hatte.

Ausführlich: Wesentliche Veränderung erkennen

Was kostet der Check?

Ab 890 € netto je Maschine zzgl. USt., für einen halben Tag vor Ort und den Bericht. Braucht Ihre Maschine mehr Zeit, sage ich Ihnen das, bevor Mehraufwand entsteht. Folgt ein Auftrag, rechne ich den Check an.

Was muss ich für den Termin vorbereiten?

Zugang zur Maschine und, soweit vorhanden, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, Schaltpläne und eine Liste der Umbauten. Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis – auch das zeigt der Bericht.

Ersetzt der Check eine Risiko­beurteilung oder Rechtsberatung?

Nein. Der Check ist eine technische Bestandsaufnahme mit Maßnahmenliste. Die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 erstelle ich auf Wunsch als eigenen Auftrag. Rechtliche Fragen klären Sie mit der WKO oder einem Juristen.

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Schreiben Sie mir kurz, um welche Maschine es geht. Ich melde mich innerhalb eines Werktags für das 15-Minuten-Gespräch.

Lieber telefonieren? +43 660 800 7100

Ihre Angaben nutze ich nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Quelle: Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023, berichtigt durch ABl. L 169 vom 4.7.2023